Die Mieterschaft soll bleiben können

Die Eigentümerschaft ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mietern bewusst. Es ist ihr erklärtes Ziel, dass möglichst viele bisherige Mieter in der Wohnüberbauung verbleiben können.

Übergangswohnungen während der Bauarbeiten

Da sowohl beim Aufstockungsprojekt wie auch bei der alleinigen Bestandssanierung nicht garantiert werden kann, dass die Mieter während den Bauarbeiten im betroffenen Gebäude verbleiben können, sollen den Mietern während der Bauzeit Übergangswohnungen angeboten werden. Die Etappierung macht dies möglich.

Ein Massnahmenplan wird ausgearbeitet

Um Härtefälle zu vermeiden und der Mieterschaft Lösungen anzubieten, erarbeitet die Eigentümerschaft im Nachgang an die Abstimmung einen Massnahmenplan, der folgende Punkte beinhalten soll:

  • Zeitgerechte und transparente Information über die weitere Projektentwicklung

  • Angebot von Ersatzwohnungen in anderer Etappe im eigenen Portfolio

  • Bevorzugte Behandlung von bisherigen Mietern, die ihre Wohnung gekündigt haben und nach den Bauarbeiten in die sanierte Wohnüberbauung zurückkehren möchten

  • Administrative Erleichterungen im Falle eines Wegzugs (verkürzte Fristen, Wohnungsabnahme etc.)

  • Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung