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Abstimmung über die neue Überbauungsordnung (UeO)

Die bisherige Überbauungsordnung (UeO) sieht für diese Bauzone maximal 6 Stockwerke vor. Zusätzlich werden die individuellen Aussenräume mit neuen Balkonen aufgewertet. Daher braucht es eine Anpassung der UeO. Diese neue UeO bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement die neue baurechtliche Grundlage für die geplante Aufstockung. Die Bolliger Stimmbevölkerung wird voraussichtlich im Jahr 2021 über die neue UeO befinden.

Sanierung und Aufstockung in Etappen

Sanierung mit Aufstockung erfolgen etappiert, wobei sich die zwei bis vier Bauetappen überlappen können. Die konkrete Planung der Etappierung wird im Anschluss an die Genehmigung der Überbauungsordnung (Ueo) in Angriff genommen.