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Aufgrund der überwiegenden Vorteile hat sich die Eigentümerschaft für eine Bestandssanierung mit Aufstockung entschieden.

Bestandssanierung mit Aufstockung

  • Annahme der neuen Überbauungsordnung (UeO) durch die Gemeindeversammlung notwendig

  • Ermöglicht die Erstellung von zusätzlich 36 Wohnungen, die Vergrösserung der Balkone und die Sanierung der Bestandswohnungen

  • Komplette Neugestaltung der Umgebung

  • Leicht längere Bauzeit

  • Hindernisfreiheit wird strukturell durch die Neugestaltung der Umgebung verbessert

  • Die Mieter können aufgrund der Eingriffstiefe während der Bauzeit vermutlich nicht in ihren bisherigen Wohnungen bleiben. Dank der Etappierungen können den Mietern in der Überbauung auch Übergangswohnungen angeboten werden

  • Die Aufstockungsvariante ist aus Sicht der Eigentümerschaft attraktiver

Bestandssanierung ohne Aufstockung

  • Sanierung des Bestands im Rahmen der gültigen baurechtlichen Grundordnung möglich. Kein Beschluss durch die Gemeindeversammlung nötig

  • Es entsteht kein zusätzlicher Wohnraum. Die bestehenden Wohnungen können saniert werden

  • Reduktion des Teilprojekts «Umgebung»

  • Bauzeit leicht verkürzt

  • Hindernisfreiheit kann im Rahmen des Möglichen verbessert werden

  • Die Mieter können während der Bauzeit aufgrund der Eingriffstiefe vermutlich kaum in den Wohnungen verbleiben. Angebot von Übergangswohnungen geplant

  • Eine blosse Bestandssanierung ist aus Sicht der Eigentümerschaft weniger interessant. Mögliche Überprüfung der Liegenschaftsstrategie