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Häufige Fragen

Antworten für aktuelle Mieter

Die Mietpreise können heute noch nicht mit ausreichender Genauigkeit bestimmt werden. Bereits klar ist allerdings, dass die Preise der sanierten Wohnungen und der neu erstellten Wohnungen dem Marktpreis innerhalb der Gemeinde Bolligen entsprechen werden.

 

Eine Mietzinserhöhung erfolgt nach den mietrechtlichen Bestimmungen. Ohnehin kann die Vermieterin im aktuellen Marktumfeld nicht willkürlich hohe Mietpreise durchsetzen. 

Beim Aufstockungsprojekt kann nicht garantiert werden, dass die Mieter während den Bauarbeiten im betroffenen Gebäude verbleiben können. Gleiches gilt auch für die alleinige Bestandessanierung ohne Aufstockung. Den Mietern sollen während der Bauzeit Übergangswohnungen angeboten werden.

Es ist das Ziel der Eigentümerschaft, dass möglichst viele Mieter in der Wohnüberbauung verbleiben können. Hingegen kann noch nicht zugesichert werden, dass die Mieter in die angestammte Wohnung zurückkehren können. Im Rahmen der Massnahmenplanung können solche Wünsche besprochen werden.

Es ist ein Anliegen der Eigentümerschaft, Härten zu vermeiden und der Mieterschaft Lösungen anzubieten.

 

Ein Massnahmenplan, der nach der Abstimmung erarbeitet wird, soll folgende Punkte beinhalten:

  • Angebot von Ersatzwohnungen in anderer Etappe im eigenen Portfolio

  • Vormietrecht zu Gunsten heutiger Mieter, falls diese in der sanierten Wohnüberbauung verbleiben wollen

  • Administrative Erleichterungen im Falle eines Wegzugs (verkürzte Fristen, Wohnungsabnahme etc.)

  • Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung


Allgemeine Antworten zu Sanierung und Aufstockung

Die Sanierung und Aufstockung erfolgen in Etappen. Die Etappierung konnte anhand des ausgearbeiteten Richtprojekts jedoch noch nicht festgelegt werden. Die Planung folgt im Anschluss an die Genehmigung der Überbauungsordnung (UeO).

Die Eigentümerschaft ist an einem effizienten und sicheren Bauablauf interessiert und die Etappierungsplanung soll auf die Bedürfnisse der Mieter Rücksicht nehmen.

Es ist damit zu rechnen, dass das Projekt in 2 bis 4 Bauetappen realisiert werden kann. Pro Gebäudezeile ist mit einer Bauzeit von ca. 14 bis 18 Monaten zu rechnen, wobei sich die Etappen jeweils überschneiden.

Die Wohnüberbauung Lindenmatt West ist 60 Jahre alt (Baujahre 1961/62).

Der Ausbaustandard entspricht nicht den modernen Bedürfnissen und macht die Vermietung schwierig. Das hat zur Folge, dass Leerstand droht und eine Durchmischung der Mieterschaft schwerlich sicherzustellen ist.

 

Die Gebäude verbrauchen viel fossile Energie. Der jährliche Heizölverbrauch beträgt ca. 195 000 Liter. Die technischen Installationen haben das Ende der Lebensdauer erreicht. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Effizienz-Standards (u. a. Elektro-, Heiz-, und Sanitärinstallationen).

 

Zudem ist die Hindernisfreiheit (für gehbehinderte Personen) ist nicht gewährleistet und die Umgebungsflächen, Zugangswege und Spielflächen sind nicht mehr zeitgemäss.

Die grün markierten Flächen erhalten ein zusätzliches Stockwerk. Die Punktbauten werden um ein Geschoss auf 7, die Zeilenbauten auf 5 Vollgeschosse aufgestockt. Die Gebäude Nr. 49 + 51 (ohne grüne Markierung) werden nicht aufgestockt.

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Die Aufstockung erhöht die Gebäude um rund 3.50 m.

Um diese wichtige Frage zu klären, wurden durch ein spezialisiertes Geomatikbüro Animationen erstellt, welche den Schattenwurf am längsten und kürzesten Tag sowie an der Tag- und Nachtgleiche darstellen.

 

Diese Videos können Sie hier anschauen.

Mit der moderaten Aufstockung können zusätzlich 36 neue Mietwohnungen geschaffen werden. Das entspricht Wohnraum für ca. 80 Personen.

 

Geplanter Wohnungsmix der Aufstockung:

7 × 2.5-Zimmer-Wohnungen, Nutzfläche ca. 66 m2    
21 × 3.5-Zimmer-Wohnungen, Nutzfläche ca. 72 m2 bis 82 m2

4 × 3.5-Zimmer-Wohnungen, Nutzfläche ca. 87 m2     

4 × 4.5-Zimmer-Wohnungen, Nutzfläche ca. 115 m2

Im Jahr 2017 hat die Eigentümerschaft eine Potenzialstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Immobilienentwicklung wurden drei Sanierungs- und Erweiterungsvarianten untersucht. 

Aufgrund des Wunsches nach einer massvollen Entwicklung nach innen wurde die Variante 1 gewählt. 

Die bisherige Überbauungsordnung (UeO) sieht für diese Bauzone maximal 6 Stockwerke vor. Zusätzlich werden die individuellen Aussenräume mit neuen Balkonen aufgewertet. Daher braucht es eine Anpassung der UeO.
Diese neue UeO bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement die neue baurechtliche Grundlage für die geplante Aufstockung.

Die Bolliger Stimmbevölkerung wird voraussichtlich im Jahr 2021 über die neue UeO befinden.

Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich beim Aufstockungsprojekt auf rund CHF 55 Mio.

Ja, die Gemeinde Bolligen schöpft bei solchen Aufstockungen einen Planungsmehrwert ab. Aufgrund der Aufstockung fliessen der Gemeinde gemäss vorläufiger Berechnung des Planungsmehrwerts rund CHF 540'000 zu. 

Nein. Das Parkplatzangebot wird nicht vergrössert.

Es werden ausschliesslich Mietwohnungen mit moderatem Ausbaustandard erstellt. In der Lindenmatt West entstehen gezielt keine Luxuswohnungen, da die Gemeinde die wichtige Durchmischung sicherstellen will.

Nein, die Infrastruktur der Gemeinde muss wegen der Aufstockung nach aktuellem Wissensstand nicht angepasst werden.